Liebe Mitglieder,
wie wir Euch mitgeteilt haben, haben wir uns Rat bei einem Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht gesucht. Wir haben prüfen lassen, ob der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.07.2022 zur Ablehnung der Machbarkeitsstudie durch einen Bürgerentscheid, aufgehoben werden kann.
Leider hat die Prüfung nun ergeben, dass dieser Beschluss mit dem Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung aus dem Jahr 2019 gekoppelt ist und somit nicht mehr angefochten werden kann.